Konstituierende Sitzung SBV - Vorgehensweise? (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Monday, 03.12.2018, 15:39 (vor 1964 Tagen) @ Siefermann

Hallo und guten Tag in die Runde,

bei meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst, kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg) fanden vor 14 Tagen die SBV-Wahlen statt. Wir haben erstmals den rechtlichen Vorgaben folgend für jede Dienststelle, in der mehr als 5 schwerbehinderte/gleichgestellte Kolleginnen beschäftigt sind, eine SBV gewählt. Nachdem bei einem Amt keine Kandidaten zur Wahl bereit waren, haben wir nunmehr nach den Wahlen in 6 von 7 möglichen Dienststellen eine SBV.
Ich selbst wurde in meinem Fachamt als Schwerbehindertenvertreter bestätigt, die anderen Kolleginnen sind erstmals gewählt worden.

Als nächster Schritt ist nun für Mitte Dezember die Konstituierung mit Wahl der gesamtstädtischen Vetrauensperson sowie einer Entscheidung über die Verteilung der Freistellung vorgesehen. Hier gibt es nun einen neugewählten Kollegen, dem das alles zu schnell geht. Er hat ne Mail an alle SBV-ler versandt - seiner Meinung nach sollte sich das Gremium erst kennen lernen, bevor weitreichende Beschlüsse getroffen werden können. Ich sehe das etwas anders ... der Arbeitgeber kann meines Erachtens nicht darauf warten, bis wir unsere "Nr.1" gekürt haben - das Fachamt, dass ohne SBV dasteht, muss ja nun durch den Gesamtstädtischen Vetrauensmann/frau vertreten werden. In Zeiten von Facharbeitermangel ist es meines Erachtens dem Personamt nicht zuzumuten, dass bei Stellenbesetzungen gewartet wird, bis die SBV "in die Gänge" kommt. Mal ganz abgesehen davon, dass wir für die Startaufstellung des Gremiums auch jemanden brauchen, der sich um die Organisation der notwendigen Schulungen sowie die betriebsinternen Umstellungen (unter anderem separater PC-Account für SBVs und Stellis) kümmert.

Mich würde interessieren, wie ihr die Sache einschätzt. Ich habe in Absprache mit unserem GPR die Terminklärung für die konstituierende Sitzung übernommen. Stand heute fehlt ein gewählter Kollege wegen Urlaubs. Soll die Entscheidung über die "Nr.1" sowie die Freistellung notfalls per Kampfabstimmung herbeigeführt werden? Viele Fragen im Moment ...

Danke Euch vorab für Eure Antworten/Hinweise.


Hey,
ich bin etwas verwirrt.
Welche gesetzlichen Vorgaben meinst du, wenn bei einem AG für mehrere Dienststellen/Fachämter jeweils eine eigenständige SBV gewählt wurde?
Gibt es in diesen Dienststellen auch einen jeweils eigenständigen PR?
Wird es im öffentlichen Dienst anders gehandhabt, wie in der freien Wirtschaft?
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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