Gestaltung Freistellung (Umgang mit BR / PR)

SGBFreak, Monday, 10.12.2018, 22:04 (vor 1958 Tagen)

Hallo,
wenn v. AG Seite eine Freistellung gewünscht wird, muss diese Freistellung nach den Wünschen des AG oder nach den Gegebenheiten der SBV ausgerichtet werden. Gibt man seine ungebundene Weisungsfreiheit mit einer Freistellung in gewisser Weise auf - oder ist eine Freistellung nur als alternatives entgegnkommen des SBV zu verstehen.Welche Rechtsgrundlage gibt es im öffentlichen Dienst im Pers.Vertretungsgesetz für den Peronalrat. Und ist die SBV auch an dieses Gremium (PR) in irgendeiner Weise gebunden ?

Grüße


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