Wahl Gesamtschwerbehindertenvertretung - nochmalige Nachfrage (Allgemeines)

Siefermann, Wednesday, 12.12.2018, 12:57 (vor 1961 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe zu diesem Beitrag https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25146 noch eine Nachfrage, die sich leider heute sehr kurzfristig ergeben hat:

wir haben zwischenzeitlich vom KVJS in Baden-Württemrberg folgende zwei Aussagen erhalten:

1.) sofern ein gewählter Dienststellen-Vertrauensmann/-frau bei der Konstituierung verhindert ist, darf er/sie seinen
ihren Stelli entsenden
2.) für die Wahl der Gesamtvetrauensperson und seiner/ihrer StellvertreterIn müssen wir nochmals formal in ein
Wahlverfahren einsteigen (Wahlausschreiben, Wahlversammlung, jede/r wahlberechtigte Beschäftigte zur
Dienststellen-SBV ist auch bei der Gesamt-SBV wahlberechtigt, ...)

Wie sollen wir vor diesem HIntergrund (unser Integrationsamt hat uns lediglich gesagt, dass wir keinen Stelli zur Konsitutierung zulassen dürfen) mit unserer für morgen vorgesehenen Konstituierung umgehen? Wie habt Ihr das bei Euch gemacht bzw. wo sind diese Aussagen des KVJS nachzulesen (Rechtsquelle wurde uns nicht genannt)?

Das Ganze ähnelt so langsam aber sicher einer Zangengeburt *Ironie aus*

Vorab schon mal vielen Dank fürs Lesen, Nachdenken und Antworten.

LG


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