Mitzeichnung bei Inanspruchnahme von Zeitarbeitsbeschäftigten (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Hertha, Friday, 21.12.2018, 11:08 (vor 1951 Tagen)

Hallo,
muss die SBV beteiligt werden, wenn die Dienststelle über eine Zeitarbeitsfirma Beschäftigte einstellt?
Habe das Amt jetzt neu übernommen und leider feststellen müssen, dass mein Vorgänger nicht so sehr auf die Beteiligung der SBV geachtet hat.

Danke!
Gruß
Hertha


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