Mitzeichnung bei Inanspruchnahme von Zeitarbeitsbeschäftigten (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 21.12.2018, 11:26 (vor 1946 Tagen) @ Hertha

Moin Moin Hertha,

dies ist eine spannende Frage. Eine Inanspruchnahme von Zeitarbeit hat immer zur Folge, dass eine Stelle erst einmal nicht ausgeschrieben werden muss. Ist dies wegen kurzfristiger Überlastung, würde ich sagen, eine Ausschreibung und damit Bewerbung von Schwerbehinderten macht wenig Sinn. Soll somit eine Dauersituation gelöst werden, kann dies auch die Chnacen von Schwerbehinderten, sich auf freie Stelle zu bewerben verhindern, weil diese denen nicht bekannt sind. Zudem hat dann die Zeitarbeitsperson Kenntnisse vom Bereich und ist eingearbeitet, was ihr einen deutlichen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern/innen im Falle einer späteren Stellenbesetzung bietet. Daher sind Schwerbehinderte von Zeitarbeit betroffen und somit wir auch zuständig. Man muss abwägen, ob es Sinn macht, dass die Stelle zumindestens verkürzt ausgeschrieben wird und dies dann dem Betriebs-/Personalrat in der Sitzung auch mit darlegen. Erst recht sollte man, wenn man Schwerbehinderte kennt, die eine neuen Arbeitsplatz benötigen und für die Stelle qualifiziert sein könnten darauf drängen. dass die Genehmigung der Zeitarbeit erst erfolgt, wenn die Schwerbehinderten befragt werden konnten und/oder die Stelle ausgeschrieben werden muss. Zudem sollte man die Kandidaten/innen, die einem bekannt sind, auffordern, an den Bereich umgehend eine Initiativbewerbung zu schreiben und ihre Schwerbehinderung anzugeben, da der Arbeitgeber uns dann auf jeden Fall beteiligen muss.

Liebe Grüße

Hendrik


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