Kündigung nicht unwirksam (Allgemeines)

MatthiasNRW, Monday, 07.01.2019, 12:19 (vor 1929 Tagen) @ Ironie

Hallo,

mit einem Urteil vom 13.12.2018 hat das BAG die seit 2016 herrschende
Regelung meines Erachtens wieder umgestoßen, dass die Kündigung eines
schwerbehinderten Mitarbeiters unwirksam ist, wurde die SBV nicht im
Vorfeld beteiligt.

Nein, das hat das BAG nicht entschieden.
Die Aussprache einer Kündigung ohne vorherige Beteiligung der SBV ist weiterhin unzulässig.

Das BAG erachtet es aber als zulässig, dass die Beteiligung der SBV erst nach Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt. Dies deckt sich mit der Rechtsauffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter, die eine Beteiligung der SBV durch den Arbeitgeber vor, während und nach dem Zustimmungsverfahren als rechtmäßig betrachtet (siehe https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=thread&id=22253).

--
Gruß
Matthias


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion