Einbeziehung der SBV beim Auswahlverfahren der Bewerber (Einstellung)

WoBi, Wednesday, 09.01.2019, 19:38 (vor 1933 Tagen) @ neue-sbv

Hallo neue-sbv,
vor der Bewerberauswahl kommt erst die Prüfpflicht mit Beteiligung der SBV und PR vor der Stellenausschreibung. nach § 164 Abs. 1 SGB IX. Gerade öffentliche Arbeitgeber unterliegen besonderen Verpflichtungen nach § 165 SGB IX.

Mehr über die Suchfunktion mit z.B. https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23475

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Gruß
Wolfgang


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