Einbeziehung der SBV beim Auswahlverfahren der Bewerber (Einstellung)
Hallo neue-sbv,
vor der Bewerberauswahl kommt erst die Prüfpflicht mit Beteiligung der SBV und PR vor der Stellenausschreibung. nach § 164 Abs. 1 SGB IX. Gerade öffentliche Arbeitgeber unterliegen besonderen Verpflichtungen nach § 165 SGB IX.
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Gruß
Wolfgang