Beteiligung der SBV bei Prüfung von Arbeitsplatz (Einstellung)

PolWol, Tuesday, 30.01.2018, 11:42 (vor 2279 Tagen)

Hallo,

durch einen Beitrag hier im Forum bin ich auf die Pflicht zur Beteiligung von SBV und BR vor einer Stellenausschreibung aufmerksam geworden. Habe meinen Beauftragten und die Geschäftsleitung auf den neuen § 164 hingewiesen. Habe jetzt als Antwort erhalten, dass alle Plätze grundsätzlich für Schwerbehinderte geeignet sind. Nur bei einer Ausnahme wegen besonderen Anforderungen am Arbeitsplatz von dieser generellen Eignung würde ich zur Prüfung der Voraussetzungen eingebunden werden. Die haben dies beim Arbeitgeberverband nachgefragt.

Das kann doch nicht alles sein?
Was wird bei euch geprüft und wie wird die SBV und der BR eingebunden?

Danke für die Anregungen:-)


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