Konzern-SBV-Wahl oder Betriebsversammlung? (Wahlen)

Cebulon, Friday, 01.02.2019, 22:47 (vor 1902 Tagen) @ conny-r

Jetzt zu meiner Frage, kann ich die Teilnahme zur Konzern-SBV-Wahl aus diesem Grund absagen.

Hallo Conny, das ist völlig legitim. Zu der KSBV-Wahlversammlung geht dann Dein Stelli hin als Verhinderungsvertretung, § 177 Abs. 1 SGB IX.

Darüber hast Du die Stellvertretung zu informieren. Auch solltest Du rein vorsorglich diese KSBV von Deiner Verhinderung vorab informieren, damit es keine "Missverständnisse" gibt. Die Stellvertretung könnte Kopie des Aushangs des Wahlergebnisses als Legitimation zur Wahlversammlung mitbringen.

Gruß,
Cebulon


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