Arbeitsplatz freimachen (Allgemeines)

Tomsa, Saturday, 02.02.2019, 14:25 (vor 1909 Tagen)

Hallo an alle
Wenn ein schwerbehinderter Kollege nicht mehr auf seinem Arbeitsplatz beschäftigt werden kann hat er dann den Anspruch das der AG einen leidensgerechten Arbeitsplatz freimachen muss d.h. einen nicht schwerbehinderten Kollegen versetzen muss. Sind im öffentlichen Dienst in Bayern beschäftigt. Habe was im § 164 Abs.4 Randnummer 49 b im SGB 9 Kommentar von Feldes gelesen. Ansonsten habe ich keine klare Rechtssprechung/formulierung gefunden. Vielen Dank für Eure Hilfe.


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