Arbeitsplatz freimachen (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 04.02.2019, 08:08 (vor 1901 Tagen) @ Tomsa

Hallo an alle
Wenn ein schwerbehinderter Kollege nicht mehr auf seinem Arbeitsplatz beschäftigt werden kann hat er dann den Anspruch das der AG einen leidensgerechten Arbeitsplatz freimachen muss d.h. einen nicht schwerbehinderten Kollegen versetzen muss. Sind im öffentlichen Dienst in Bayern beschäftigt. Habe was im § 164 Abs.4 Randnummer 49 b im SGB 9 Kommentar von Feldes gelesen. Ansonsten habe ich keine klare Rechtssprechung/formulierung gefunden. Vielen Dank für Eure Hilfe.

Hallo Tomsa,

grundsätzlich besteht dieser Anspruch nicht, jedenfalls definitiv nicht als Recht sozusagen der Freikündigung. Ob der AG versetzen muss, wird sich nur im Einzelfall beurteilen lassen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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