Wiedereingliederung und Private Krankenversicherung (BEM)

gunnar, Saturday, 09.02.2019, 10:07 (vor 1875 Tagen) @ wurzelkasper

Hallo Wurzelkasper,

Das Problem dabei ist ja das das Krankentagegeld im Gegensatz zur Krankengeld, der GKK, dort nicht gezahlt wird.
Dazu gibt es ja auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. IVR 54/14).

Kannst du dies bitte genauer benennen.
Ich finde das Urteil nicht.

Danke und Grüße
Gunnar


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion