Vollmacht Für SBV (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 12.02.2019, 09:26 (vor 1899 Tagen) @ Wauzi32

Moin Moin Wauzi,

zunächst einmal, warum und in welcher Angelegenheit soll die SBV dieses tun?

Eine Vollmacht für Tätigkeiten außerhalb der SBV-Angelegenheiten kann auch als Überschreitung der Dienstbefugnisse angesehen werden.
Wenn ein Schwerbehinderter mit Behörden alleine nicht klar kommt - was durchaus verständlich ist - würde ich eher dazu raten, den IFD einzuschalten, der auch zu Behörden mitgehen und bei Antragsstellungen unterstützen kann.

Man kann statt einer Vollmacht, eine Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben lassen, falls die/der
HendrikBetroffene wünscht, dass die SBV für ihn Auskünfte einholen und Informationen erhalten darf. Dieses gilt aber immer nur personenbezogen und nicht als Gremium.

Liebe Grüße


Ein Textbaustein könnte lauten:
Hiermit entbinde ich , Maximiliane Musterfrau, Sie von der Schweigepflicht gegenüber Herrn Max Mustermann, geboren am 31.02.2222, aus der Schwerbehindertenvertretung des Betriebes Musterbau in Musterstadt, damit dieser in meinen Angelegenheiten Auskünfte erhalten kann.

(Falls die Person Sorge hat, Fristen zu versäumen, weil sie aufgrund psychischer Einschränkungen nicht immer Briefe zeitnah öffnet o.ä. kann auch enthalten sein: Ich bitte sie darum, dass die Post in meinen Angelegenheiten an die Adresse der Schwerbehindertenvertretung persönlich vertraulich an Herrn Mustermann gerichtet wird. Die Anschrift lautet : .........)

Vielleicht hilft dieser Schritt weiter.

Wichtig ist, dieses gilt nur für Angelegenheiten, in denen die SBV tätig sein darf. Alles andere ist mindestens keine Dienstzeit!

Liebe Grüße

Hendrik


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