Vollmacht Für SBV (Allgemeines)
Hallo,
Du solltest mit derartigen "Vertretungen" äu0erst zurückhaltend sein, da Du evtl. nicht nur in Konflikt mit dem RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) kommst und/oder für den Handeln persönlich in Haftung genommen werden kannst.
--
&Tschüß
Wolfgang