Vollmacht Für SBV (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 12.02.2019, 09:48 (vor 1901 Tagen) @ Wauzi32

Hallo,

Du solltest mit derartigen "Vertretungen" äu0erst zurückhaltend sein, da Du evtl. nicht nur in Konflikt mit dem RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) kommst und/oder für den Handeln persönlich in Haftung genommen werden kannst.

--
&Tschüß

Wolfgang


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