Kompliziertes IT-System eingeführt ohne Mitbestimmung des BRs (Allgemeines)
Hallo,
es ist natürlich immer schwer, als SBV zu agieren, wenn der BR von seinen Mitbestimmungsrechten nicht oder nur unzureichend Gebrauch macht.
In Deinem Fall kommt hinzu, daß Du erst mal begründen mußt, warum in einer Angelegenheit, die sämtliche AN betrifft, die SBV bzw. die von ihr vertretenen AN besonders betroffen sind.
Bei einem Zeiterfassungssystem fallen mir nur zwei Argumente ein:
1.
In der Tat ist die Möglichkeit der Leistungskontrolle mE eine mögliche Argumentation. Leistungsgeminderte sbM könnten so besonders unter Druck geraten.
2.
Ein weiteres mögliches Argument für besondere Betroffenheit wäre die frage der Barrierefreiheit der Software. Ist das System zB auch für Blinde bzw. stark sehbehinderte nutzbar ? Gibt es eine Sprachsteuerung ? Wie du ja selbst schreibst, passt sich die Darstellung bei Vergrößerung nicht an die Bildschirmanzeige an, so daß auch Sehbehinderte wohl größere Probleme haben könnten, das System fehlerfrei zu bedienen.
Dabei kommt es bei dieser Art von "besonderer Betroffenheit" aber nicht darauf an, daß es in Deinem Betrieb bereits solche blinde/sehbehinderte AN gibt. Die Literatur billigt hier der SBV durchaus das Recht auf ein "vorausschauendes" Tätigwerden zu, um evtl. zukünftige Einstellungs- bzw. Weiterbeschäftigungshindernisse zu vermeiden.
Und wenn Du als SBV noch gar nicht offiziell beteiligt bzw. informiert wurdest, solltest Du nicht gleich dem AG Deine Stellungnahme schicken, sondern erst mal pauschal die Information und Anhörung einfordern und schauern, wie der AG reagiert.
Durch eine zu frühe Stellungnahme - unsbes. unaufgefordert - verschießt Du Dein Pulver gleich mit einem Schuss.
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&Tschüß
Wolfgang