Schlüssel fürs BR Büro als SBV (Umgang mit Arbeitgeber)

Carmen Kniebel, Sunday, 03.03.2019, 15:57 (vor 2790 Tagen)

Hallo zusammen,

wie jede amtierende SBV hat man so sein "Kreuz" zu tragen um seine Ansprüche gegenüber dem AG und BR geltend zu machen, da diese sich garnicht oder selten mit dem SGB IX befassen.

Nun ist es so, das ich als Vertrauensperson des öfteren vor verschlossener BR Bürotür stand, weil der BR im Haus oder wo anders zu Terminen unterwegs war und ich dann wie dumm vor dem BR Büro rum stand und meiner Bürozeit nicht nachkommen konnte.

Gespräche mit dem AG wegen dem BR Büroschlüssel habe ich gemeinsam mit meinem Stellvertreter geführt, die leider nicht endspannt waren.
Beim ersten Gespräch sagte er den Schlüssel zu, das er diese beauftragt anfertigen zu lassen. Dann sagte er paar Tage später, das er mit dem BR darüber gesprochen hat. Er wird sich nicht über deren Kopf hinweg endscheiden und ich soll den BR fragen ob ich einen Schlüssel bekomme.

Der BR hat die Mitnutzung des BR Büros bekräftigt, die schon seid Jahren besteht ABER nur zu deren Öffnungszeit von 08:00 bis 16:00 Uhr und einen Schlüssel bekomme ich wegen der neuen Datenschutzverordnung nicht.
Vor kurzen war ich wieder mit meinem Stellvertreter beim AG zum Monatsgespräch und haben noch mal nach dem Schlüssel gefragt.
Wir haben ihm die Rechtslage noch mal dargelegt. Das die SBV ansonsten andere Schritte einleitet, da ist er fast ausgetickt. Der AG teilte mir und meinen Stellvertreter mit, das er unseren abschliebaren Schrank auch aus dem BR Büro endfernen lassen könne und in unser Projekt/Arbeitsplatz stellen könne. Er hält Rückspraache mit dem internen Datenschutzteam und will uns in der kommenden Woche informieren.

Im Übrigen hatte ich im Vorfeld schon das interne und externe Datenschutzteam kontaktiert. Die Antwort lautete, das der Datenschutz bei der SBV liegt.

stille Bemerkung: (naja, das weiß ich auch selber)

Das Seminar Datenschutz als SBV habe ich auch schon absolviert und mein Begehren dem Referenten, der RA ist, mitgeteilt ob der BR und AG das Recht haben der SBV den BR Büroschlüssel wegen Datenschutz zu verweigern und die Nutzung nur in der BR Öffnungszeit zu haben.

Vom Referenten kam ein klares NEIN. Der BR hat auch dafür Sorge zu tragen seine Unterlagen nach der Sprechzeit zu verschließen, das die SBV nicht die Möglichkeit hat deren Unterlagen u.s.w. einzusehen.
Die SBV hat nach § 179 Abs. 9 SGB IX Rechte ...... (die ja jede SBV kennt). Dort ist nicht beschrieben bzw. festgelegt, das die SBV eingeschränkten Zugang/Mitnutzung hat.

Bei uns im Unternehmen gibt es keine Räume, die der SBV zur Alleinnutzung zur Verfügung gestellt werden können. Für die monatliche Sprechstunde habe ich mir nun einen Seminarraum bloggen lassen.


Was für ein Theater um 8,50 € für einen Schlüssel. Wenn es hart auf hart kommt mit Anwalt, dann wird es ein "goldener Schlüssel", was die Kosten dafür angeht.

Mir brummt schon der Schädel. Bin gespannt, mit was der AG kommende Woche um die Ecke kommt.

Viele Grüße und noch einen schönen Restsonntag an alle SBVen

von Carmen

Lasst euch nicht unter kriegen.


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