Aussetzen einer Entscheidung des Arbeitgebers (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 01.04.2019, 07:27 (vor 1852 Tagen) @ David

(Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen; ) Kann diese Entscheidung dennoch im BR /PR, vor der nachgeholten Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch den Arbeitgeber, rechtskräftig zur Abstimmung gebracht werden ?

Hallo David,

der BR/PR/MAV ist so wenig an deine Entscheidung gebunden wie du an ihre Entscheidungen. Das ist also durchaus möglich. Du kannst allerdings die Zustimmung der Personalvertretung ebenfalls für 7 Tage aussetzen. Dies ist allerdings nur sehr begrenzt sinnvoll, da sich deren Fristen nicht verlängern und deren von dir erzwungenes Schweigen dann als Zustimmung gewertet wird.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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