Aussetzen einer Entscheidung des Arbeitgebers (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 01.04.2019, 10:54 (vor 1852 Tagen) @ David

Hallo,

Die Pflichten des AG ggü. der SBV sind unabhängig von den Pflichten des AG ggü. dem BR. Es sind grundsätzlich getrennte Verfahren.
Die Verbindung beider Verfahren besteht lediglich darin, daß eine nicht erfolgte bzw. unvollständige Information und Anhörung der SBV für den BR einen ausreichenden Ablehnungsgrund gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darstellt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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