Infoveranstaltung Sanierung von Aspest ohne SBV (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 04.04.2019, 20:30 (vor 1848 Tagen) @ Karin73

Moin Moin Karin,

Radio Eriwan meint: Ein entschiedenes Jein!

Sind von der Schließung bzw. Arbeitsplatzverlagerung auch Schwerbehinderte betroffen, bist Du zu informieren, erst recht, wenn es sich um geheingeschränkte Schwerbehinderte handelt oder gar um Rollstuhlfahrer_innen, die auch am neuen Ort eine Schwerbehindertentoilette benötigen.
Arbeiten in dem Gebäude keine Schwerbehinderten, muss der Arbeitgeber Dich auch nicht informieren.
Dasslebe gilt, wenn Dein Arbeitsplatz im Rathaus liegen sollte.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion