Bewerbung als SBV (Allgemeines)
Hallo,
Du solltest Dich schleunigst mal mit dem Wahlverfahren vertraut machen.
Natürlich kannst du jederzeit kandidieren, wenn die Wahl eingeleitet worden ist.
Entweder - je nach Zahl der Wahlberechtigten - durch eine entsprechende Kandidatur auf der Wahlversammlung oder aber durch Einreichung eines Wahlvorschlages mit den notwendigen Unterstützungsunterschriften.
Ob es dann für die Vertrauensperson noch weitere Kandidaturen gibt, ist dann nicht Dein Problem und erst recht nicht das der BRV.
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&Tschüß
Wolfgang