Bewerbung als SBV (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 29.04.2019, 19:53 (vor 1824 Tagen) @ Benhur

Der BRV meint, es muss einen Gegenkandidaten geben, bevor ich mich aufstellen lassen kann zum SBV. Stimmt dies?

Hallo, das ist wahlrechtlicher "Bockmist". Hierfür gibts keine Rechtsgrundlage in der Wahlordnung, egal ob förmliche Wahl oder Wahlversammlung.

Die gesetzliche Voraussetzung für die Wahl einer Vertrauensperson ist, dass es fünf Wahlberechtigte gibt nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, nicht aber, dass es zwei oder mehr Bewerber gibt.

Gruß,
Cebulon


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