Als SBV selbst in Therapie müssen - Was wäre wenn? (Allgemeines)

GerdS, Hessen, Tuesday, 30.04.2019, 10:31 (vor 1795 Tagen) @ Skywalker

Hallo Skywalker,

krank werden kann jeder, auch die SBV, das hat nichts mit unfähig zu tun.
Und was andere denken, kann keiner beeinflussen.

Ist die SBV krank, egal ob einen Tag oder langfristig, ist die Stellvertretung gefragt.
Ist auch die Stellvertretung krank, kommt die zweite Stellvertretung zum Zug usw.
Daher ist es sinnvoll, dass es mehrere Stellvertretungen gibt.

Bzgl. der Abwahl BIH Integrationsämter:
Abwahl der SBV https://www.integrationsaemter.de/SBV-Haeufig-gestellte-Fragen-Frage-4/342c4335i1p99/index.html

Kann die SBV ihres „Amtes enthoben“ werden, wenn die schwerbehinderten Mitarbeiter mit ihrer Arbeit nicht zufrieden sind?

Die Abwahl einer Schwerbehindertenvertretung ist nur in Fällen der gröbsten Amtspflichtverletzung möglich (§ 94 Abs. 7 Satz 5 SGB IX), z. B. bei Verletzung der Schweigepflicht, Diffamierungen, Annahme von Vergünstigungen und bei allgemeinen Straftatbeständen. Für die Entfernung der Schwerbehindertenvertretung aus ihrem Amt ist ein Antrag nötig, der von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Betrieb oder der Dienststelle befürwortet werden muss. Der Widerspruchsausschuss des Integrationsamtes entscheidet über diesen Antrag. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die Schwerbehindertenvertretung im Amt.

Mangelndes Engagement der SBV oder eine Aufgabenerfüllung, die nicht im Sinne eines Einzelnen ist, stellt keinen Grund für eine „Amtsenthebung“ dar!

Da muss sich also niemand Sorgen machen, falls Krankheit zu einer längeren Abwesenheit führt, seines Amtes enthoben zu werden.

Alles Gute.

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Viele Grüße
Gerd


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