Als SBV selbst in Therapie müssen - Was wäre wenn? (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 30.04.2019, 12:53 (vor 1822 Tagen) @ Skywalker

Moin Moin Skywalker,

krank werden kann jede/r, also auch Du. Aber eines stört mich: es soll in der BR-Sitzung angesprochen werden. Dazu fehlt mir jede gesetzliche Grundlage, es sei denn, der Arbeitgeber will Dich abmahnen, und beantragt die Zustimmung des Betriebsrats.

Du bist einfach krank und teilst dem Betriebsrat sowie dem Arbeitgeber mit, wer Dich vertritt und damit ist es gut. Die Gründe gehen niemanden etwas an, es sei denn, die Erkrankung hat mit der Arbeitssituation zu tun. Wenn beispielsweise eine Beschäftigte einer Finanzabteilung spielsüchtig ist und merkt, sie muss dort weg, ist sie gut beraten, sich Hilfestellungen zu holen, ehe es zu Übergriffen in die Kassen des Arbeitgebers gekommen ist. Und selbst wenn diese schon passiert sein sollte, macht es auf einen Arbeitgeber immer einen besseren Eindruck und erhöht die beruflichen Chancen bzw. die Chancen auf einen fairen weiteren internen Prozess, wenn sie sich selber meldet, als wenn es bei einer Prüfung herauskommt. Aber auch dann sind nur einzelne Mitglieder des BR damit befasst (beispielsweise im Arbeitskreis Sucht o.ä.) aber nicht das Gremium. Dieses ist soviel ich weiß, nur bei personalrechtlichen Maßnahmen wie Kündigungen oder Abmahnungen zu beteiligen.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion