Teilnahmen der SBV an Wirtschaftsausschußsitzungen (Gesamt-Konzern-SBV)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 27.05.2019, 11:33 (vor 1789 Tagen) @ Stier

Hallo,

§ 180 Abs. 2 SGB IX läßt leider laut übereinstimmender Rechtsprechung und Kommentierung keinen Spielraum:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__180.html

Für die Bildung einer KSBV sind mindestens zwei GSBVen zwingend notwendig. Gibt es nur eine GSBV, dann hat diese keine Ersatzrechte auf Konzernebene.


In Deinem Fall gibt es also keine SBV-Vertretung auf Konzernebene und somit auch keine SBV-Beteiligung beim KBR und dessen Ausschüssen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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