Teilnahmen der SBV an Wirtschaftsausschußsitzungen (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo,
Du bekommst von mir keine andere Antwort als die, die Du schon in einem anderen Forum bekommen hast.
Für eine KSBV sind mindestens zwei GSBVen notwendig. Ohne KSBV keine Interessenvertretung auf Konzernebene und erst recht kein Teilnahmerecht an KBR-Sitzungen.
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&Tschüß
Wolfgang