Beamter - Gleichstellungsantrag- Dienstunfähigkeit (Gleichstellung)

garda, Berlin, Friday, 21.06.2019, 14:41 (vor 1770 Tagen) @ laurentius43

Beinflusst der Antrag bzw. die eventuelle Gleichstellung überhaupt den Vorgang der Zurruhesetzung ?

Hallo Laurentius,

hier ein klares ja zumindest was die Zurruhesetzung betrifft. je nachdem wie weit das Verfahren ist sollte spätestens im Rahmen deiner Stellungnahme der Hinweis auf die Eilbedürftigkeit gegeben werden. Ob der Antrag etwas bewirkt kann sein, muss aber nicht.

Bin ich als Verterauensperson ab sofort überhaupt vom Arbeitgeber in dieser Angelegenheit zu unterrichten (Der Kollege ist ja "noch" nicht gleichgestellt)?

Du selbst solltest das nicht tun, wenn du nicht die Einwilligung hast, der Kollege hingegen schon und er sollte das auch!

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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