Arbeitsplätze für Schwerbehinderten Menschen (Einstellung)

garda, Berlin, Monday, 24.06.2019, 07:53 (vor 1762 Tagen) @ Pernille

Die Übersicht der Mehrarbeitsstunden (die ich bekommen habe) ergibt in Stunden umgerechnet mehrere Arbeitsplätze. Ich interpretiere diese als "noch nicht existierende Arbeitsplätze für schwerbehinderten Menschen". Meine Aufgaben als SBV beinhaltet auch (dachte ich) darüber zu wachen, ob Arbeitsplätze für schwerbehinderten Menschen im Unternehmen da sind. Nun habe ich einen Zweifel, weil ich kein Paragraph dazu finden kann, dass dies zu meinen Aufgaben tatsächlich gehört.

Kann jemand mir hier auf die schnelle helfen?

Hallo Pernille,

da magst du rechnerisch und moralisch recht haben aber du wirst keinen passenden Paragraphen finden aus dem sich eine Pflicht herauslesen lässt. Erst wenn der AG Arbeitsplätze besetzen will, greifen unsere Rechte nach dem SGB 9.

Nach dem Erwachen sollte euer BR mal aktiv werden und die Mehrarbeit stoppen. Wenn weder bezahlt wird, noch abgebummelt werden kann/darf ist das rechtlich so nicht in Ordnung. Ich habe einen Vertrag für zum Beispiel 40 Stunden und nicht für 45 und von Notfall kann man ja wohl nicht reden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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