Eigenes Telefon (Allgemeines)

WoBi, Monday, 08.07.2019, 16:30 (vor 2662 Tagen) @ Moana

Hallo Moana,

es geht vermutlich um ein "bewegliches" Telefon einer Haustelefonanlage oder um ein Mobiltelefon, dass für die Arbeit der SBV vom Arbeitgeber gestellt wird. Als solches ist es ein "Sachmittel" für die SBV-Arbeit nach § 179 Abs. 9 SGB IX.
Dieses Sachmittel steht im Eigentum des Arbeitgebers, aber der Besitzer ist die SBV. Das Verfügungsrecht liegt somit ausschließlich bei der SBV.

Mehr dazu z.B. unter https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20316

Aus Sicht des Datenschutzes sind Listen der Anrufenden oder der Angerufen von Bedeutung. Da daraus Informationen über behinderte Menschen abgeleitet werden können. Wenn das Telefon für andere Zwecke, als für die SBV-Arbeit eingesetzt wird, ist für eine anrufende Person nicht sichergestellt, dass sie die Interessensvertretung/SBV erreicht.

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Gruß
Wolfgang


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