Eigenes Telefon (Allgemeines)
Wenn es um Anruflisten und ggf sms sowie das Adressbuch geht würde ich die Datenschutzgrundverordnung verweisen. Du wirst als SBV diese Anweisung zwar vielleicht befolgen müssen solltest aber den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass du dich gezwungen siehst die Aufsichtsbehörde (Landesdatenschutz) einzuschalten und ob er dich wirklich zu so einem Schritt zwingen will. Die Strafe bei Verstoß gegen DSGVO kann bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Dafür kann er viele Telefone kaufen...