Einstellung (Einstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 09.08.2019, 18:43 (vor 1715 Tagen)

Hallo liebe SBV´n,
ich will die Seiten zur Einstellung ergänzen.
Dabei bin ich im Basiskommentar BUND-Verlag (14. Auflage) § 178 Rn 21 letzter Satz auf folgendes gestoßen:
"Das Teilnahmerecht der SBV gilt auch für die Auswertungsgespräche des Arbeitgebers".
Verweis auf Ernst/Adlhoch/ Seel Komm. zu § 95 Rn 60ff a.F. und Hess VGH 19.03.2015 - 1 B 1930/14, Rn 44

Mich würde nun interessieren, ob dies in Betrieben bzw. Dienststellen so "gelebt" wird bzw. welche Probleme dabei auftauchen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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