Beteiligung der SBV bei einem GdB unter 50 (Einstellung)

neue-sbv, Nürnberg, Monday, 12.08.2019, 13:54 (vor 1712 Tagen)

Hallo alle Zusammen,

auch wenn momentan Urlaubszeit ist, hoffe ich auf euer Schwarmwissen um mir weiter zu helfen. Es geht dabei um folgendes:

Auf eine Stelle im öffentlichen Dienst hat sich jemand mit einem GdB von 40, nicht gleich gestellt beworben. Der/die Bewerber/In wurde auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen und ist erschienen. Ich habe von der ganzen Sachlage erst durch abschließenden Aktenvermerk erfahren.

Nun meine Frage: Muss ich als SBV aus rechtlicher Sicht auch bei Personen die einen GdB unter 50 haben und nicht gleich gestellt sind beteiligt werden, oder nicht?

Mir geht es hier rein um die rechtliche Seite nach SGB IX, nicht um die Moralische.

Vielen Dank für Eure Hilfe

--
vielen Dank für Eure Hilfe


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion