Beteiligung der SBV bei einem GdB unter 50 (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 12.08.2019, 14:37 (vor 1717 Tagen) @ neue-sbv

Moin Moin,

also die SBV ist nur bei schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerber/innen zu beteiligen.

Einzige Ausnahme, die ich kenne ist, wenn in Bayern im Schwerbehindertenerlass etwas stehen sollte, dass auch Bewerber/innen die einen Antrag gestellt haben, bis zur rechtskräftigen Entscheidung wie Schwerbehinderte zu behandeln sind, dann seid ihr auch zu informieren, wenn es Bewerbungen im laufenden Antragsverfahren zur Schwerbehinderung oder Gleichstellung gibt.
Falls dieses in Deinem Fall nicht der Fall war, wärst Du in jedem Fall nicht einzubinden.

Also zu 99% hat der AG korrekt gehandelt.

Liebe Grüße aus dem hohen Norden

Hendrik


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