Keine Einladungspflicht Externer? (Allgemeines)
Moin Moin Zicke,
hier ein entgegenstehendes Urteil:
Können in einem gestuften Ausschreibungsverfahren im öffentlichen Dienst alle freien Stellen mit internen Bewerbern besetzt werden, muss der öffentliche Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen als externen Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch einladen, so dass die unterbliebene Einladung auch kein Indiz für dessen Diskriminierung durch den Arbeitgeber ist. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit jetzt mitgeteiltem Urteil vom 18.12.2018 im Rahmen einer Entschädigungsklage nach § 15 AGG entschieden (Az.: 1 Sa 26 öD/18, BeckRS 2018, 39598
Der Arbeitgeber scheint - ich weiß nicht, ob die Klage vor dem Bundesarbeitsgericht weitergeht - nach geltendem Recht zu handeln, auch wenn dieses SBVen nicht immer gefällt.
Liebe Grüße
Hendrik