Re: Arbeit

hackenberger, Sunday, 11.01.2004, 14:29 (vor 7439 Tagen) @ anonym

Hallo.

eine Frage hast Du in deinem Beitrag ja nicht
gestellt. Daher weiss man nicht so recht, was man nun
antworten soll.

Nur folgende grundsätztliche Hinweise:

gem. § 81 SGB IX hat der Arbeitgeber einen
Schwerbehinderten gem. seinen Fähigkeiten und
Möglichkeiten zu beschäftigen.

Weiter gibt es Integrationsfachdienste und oder auch
die SB der Integrationsämter beraten bestimmt sehr
gerne.

Es soll und darf am Ende nicht sein, dass am Ende auch
noch seeliche Probleme sich aus den ganzen Umständen
ergeben. Das wäre sonst eine weitere gesundheitliche
Beinträschtigung.

Bernhard


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