Anspruch der SBV auf Stellenplan (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Tuesday, 27.08.2019, 13:24 (vor 2612 Tagen) @ MartinKro

Hallo MartinKro,

die Dienststelle ist verpflichtet, dem Personalrat den Stellenplan (Planstellen bei Beamten) von sich aus vorzulegen, da der Personalrat diesbezüglich ein Informationsrecht nach § 68 Abs. 2 BPersVG hat. Bei landesspezifischen Personalgesetzen analog. So z.B. ist es im BayPVG der Art. 69 Abs.2.;-)

Ein Urteil dazu: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss 24.09.2013, 6 P 9.13

Weiteres auch unter: Rechtslupe

Für die SBV gibt es den Informationsanspruch aus § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX in Verbindung mit §164 Abs. 1 Satz 6 SGB IX. Zu dieser Prüfpflicht und die Beteiligung der SBV / PR wurde bereits einiges hier im Forum geschrieben.

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Gruß
Wolfgang


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