Anspruch der SBV auf Stellenplan (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo MartinKro,
die Dienststelle ist verpflichtet, dem Personalrat den Stellenplan (Planstellen bei Beamten) von sich aus vorzulegen, da der Personalrat diesbezüglich ein Informationsrecht nach § 68 Abs. 2 BPersVG hat. Bei landesspezifischen Personalgesetzen analog. So z.B. ist es im BayPVG der Art. 69 Abs.2.
Ein Urteil dazu: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss 24.09.2013, 6 P 9.13
Weiteres auch unter: Rechtslupe
Für die SBV gibt es den Informationsanspruch aus § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX in Verbindung mit §164 Abs. 1 Satz 6 SGB IX. Zu dieser Prüfpflicht und die Beteiligung der SBV / PR wurde bereits einiges hier im Forum geschrieben.
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Gruß
Wolfgang