Einkommensverlust durch SBV - Tätigkeit (Allgemeines)
Hallo,
sog. "unständige" Lohnbestandteile sind zu vergüten, wenn sie bei normaler Arbeit angefallen wären. Wenn also der Kollege nur deswegen keinen Nachtdienst macht, weil er an Sitzungen teilnehmen muß, sind ihm trotzdem die entsprechenden Zeitzuschläge zu vergüten. Das ist das sog. "Lohnausfallprinzip" des § 179 Abs. 4 Satz 1 SGB IX und in der Kommentierung völlig unumstritten.
Das BAG hat das zu Nachtzuschlägen am 18.05.2016, 7 AZR 401/14
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2016-5-18&nr=18844&pos=4&anz=7
entschieden.
Allerdings werden dann die nach dem Lohnausfallprinzip gezahlten Nachtzuschläge Steuer- und SV-pflichtig.
--
&Tschüß
Wolfgang