Einkommensverlust durch SBV - Tätigkeit (Allgemeines)
Hallo Nobi69,
auch diese Nachfrage ergibt sich aus § 179 Abs. 4 SGB IX:
"(4) Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."
Seminare sind für die Ausübung des Ehrenamtes erforderlich und werden durch die SBV beschlossen. Die Zeit ist wie normale Arbeitszeit zu vergüten.
Weiteres kann in einen sicher vorhandenen Kommentar nachgeschlagen werden.
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Gruß
Wolfgang