Interne Revision SBV (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Ronny Nagel,
Welche Möglichkeiten habe ich?
Frage doch mal bei deinem Betriebsrat nach, da für viele Kontrollmaßnahmen gilt das Mitspracherecht des Betriebsrates (gemäß § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), wie es in eurem Betrieb geregelt ist.
In einer entsprechenden Betriebsvereinbarung werden dann der Grund, die Art und Weise und der Umfang der Protokollierung festgehalten.
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Liebe Grüße
sbv-nl-west