wer muss Erlaubnis für Arbeit als Wahlhelferin erfragen? (Wahlen)

Trine, Kleve, Friday, 13.09.2019, 14:06 (vor 1658 Tagen)

Hallo zusammen,

bitte helft mir doch mal bei einer Frage:

Bei uns wurden Nachwahlen für die Stellvertreter nötig. Als nachgerückte SBV wollte ich mir eine Wahlhelferin dafür organisieren und habe deshalb eine befreundete Kollegin aus meiner Abteilung, die stellvertretende Personalratsvorsitzende ist, gefragt, ob sie Zeit und Lust dafür hat. Da ich das von anderen Gremien nicht anders mitgekriegt habe, habe ich mich darauf verlassen, dass die Kollegin sich bei unserer gemeinsamen Vorgesetzten dafür abmeldet bzw. die Genehmigung einholt. Leider hat die das auch erst genau 1 Tag vor der Wahl getan. Daraufhin hat mir unsere Vorgesetzte eine erboste Mail geschrieben (kamen an dem Tag aufgrund von Terminen nicht persönlich zusammen), was mir denn einfallen würde, Personal aus der Abteilung für meine Gremienarbeit abzuziehen, ohne sie vorher um Erlaubnis zu bitten. Ich hatte daraufhin heute ein Gespräch mit ihr, in dem wir beide nicht zueinander kamen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass auch der Wahlvorstand für den PR einfach selbst den Vorgesetzten informiert und niemand hier das so streng handhabt wie sie.

Gibt es dazu irgendwo rechtliche Vorschriften, bei denen ich nachlesen kann, ob ich mich nicht korrekt verhalten habe oder meine Vorgesetzte übertreibt?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten
Trine


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