wer muss Erlaubnis für Arbeit als Wahlhelferin erfragen? (Wahlen)

SFliege, Friday, 13.09.2019, 14:34 (vor 1681 Tagen) @ Trine

Niemand muss um Erlaubnis gefragt werden.

Nach § 1 Abs. 1 SchwbVWO "bestellt" die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand.

Dass die Schwerbehindertenvertretung den Arbeitgeber über die stattfindende Wahl und die von ihr bestellten Mitglieder des Wahlvorstandes informiert (und sich im Vorfeld auch mit dem Arbeitgeber hier abspricht), ist wohl selbstverständlich.

Die BIH hat in ihrer Wahlbroschüre auf Seite 97 extra dafür ein Formular, um hier Hilfestellung zu geben, was alles getan und wer alles informiert werden sollte.

(Sollte aber trotz dieser Information weder Arbeitgeber, noch das bestellte Wahlvorstandsmitglied den entsprechenden Vorgesetzten ebenfalls darüber informiert haben, muss man sich das als Vertrauensperson nicht ankreiden lassen. Allerdings halte ich es nicht für günstig und einer guten Zusammenarbeit förderlich, jetzt den "gemeinsamen" Vorgesetzten hier nicht in die Kommunikation einzubeziehen.)


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