Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen? (Allgemeines)

maiklewa, Tuesday, 17.09.2019, 23:00 (vor 2591 Tagen)

Hallo,

wenn jemand im Lebenslauf MdE 50 oder 50 MdE oder 50 % Behinderung ...schreibt, muss er zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden?

Was muss also entweder im Anschreiben oder im Lebenslauf stehen, damit eine Einladung von offensichtlich nicht ungeeigneten schwerbehinderten Bewerbern zu einem Vorstellungsgespräch erfolgen muss?

Danke Euch.

Grüße

Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen?

Cebulon, Tuesday, 17.09.2019, 23:44 (vor 2591 Tagen) @ maiklewa

wenn jemand im Lebenslauf MdE 50 oder 50 MdE oder 50 % Behinderung ... schreibt, muss er zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden?

Hallo, sofern ÖD und hervorgehoben sollte das völlig ausreichen. Wenn aber lediglich im Fließtext „unauffällig eingestreut“ ohne eine besondere Formatierung nicht unbedingt.

Gruß,
Cebulon

Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen?

maiklewa, Tuesday, 17.09.2019, 23:47 (vor 2591 Tagen) @ Cebulon

Obwohl diese Bezeichnung veraltet ist?

Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen?

Cebulon, Tuesday, 17.09.2019, 23:53 (vor 2591 Tagen) @ maiklewa

MdE 50 oder 50 MdE oder 50 % Behinderung ...
Obwohl diese Bezeichnung veraltet ist?

Guck mal hier. Die MdE ist auch noch heute im SGB in Gebrauch, und Prozent statt Grad war m.E. begrifflich noch nie ganz korrekt. Dennoch dürfen Personaler das m.E. nicht einfach ignorieren. Selbst Amtsrichter und Amtsrichterinnen des ArbG München, Urteil von 13.08.2018 - 191 C 24919/16 - sowie die Presse sind nicht begriffsfest und schaffen es nicht immer, da sauber zu formulieren (70 % statt richtig 70 GdB). :-(

Hat die Berufsgenossenschaft zum Beispiel MdE von 50 festgestellt, dann entspricht dieses immer auch kraft Gesetzes einem GdB von 50. Die Höhe eines Grades der MdE wird gemäß § 56 SGB VII bestimmt. Wird z.B. auch so vom Finanzamt bei Steuerfreibeträgen akzeptiert - ohne weiteres. Nichts anderes gilt für Personaler.

Gruß,
Cebulon

Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen?

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 18.09.2019, 09:45 (vor 2590 Tagen) @ Cebulon

Moin Moin,

die Bezeichnung ist nicht veraltet, wird bei den Unfallkassen weiter verwendet. Da hier lediglich die Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit beinhaltet sind, ist der GdB in der Regel mindestens identisch.
Daher würde ich hier eine Einladung mit Einbeziehung SBV vorschlagen. Bezieht sich der Sachverhalt auf einen Arbeitsunfall eines/r Beschäftigten, dann erst recht.

Liebe Grüße

Hendrik

Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 18.09.2019, 11:28 (vor 2590 Tagen) @ maiklewa

Hallo,

ein von einer BG zuerkannter MdE ist verbindlich gleich zu setzen mit einem GdB, wenn der Betroffene keinen Antrag auf GdB gestellt hat gem. § 152 Abs. 2 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html

Über die in diesem Thread geäußerten Mutmassungen zum MdE kann man sich eigentlich nur wundern.

--
&Tschüß

Wolfgang

Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen?

maiklewa, Wednesday, 15.01.2020, 14:36 (vor 2471 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

was bedeutet eigentlich "wenn aber lediglich im Fließtext „unauffällig eingestreut“ ohne eine besondere Formatierung nicht unbedingt."?

Was ist "unauffällig eingestreut"?

Eine besondere Formatierung sind fett, kursiv und unterstrichen?

Wenn jemand z. B. im vorletzten Absatz im Anschreiben schreibt: "Ich habe 50 MdE."

Dann ist das ja nicht "unauffällig eingestreut", oder!?

Besondere Formatierungen von haben IMHO in einem Anschreiben von einzelnen Wörtern, Satztteilen ... nichts zu suchen.

Gruß

Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen?

Cebulon, Wednesday, 15.01.2020, 15:00 (vor 2471 Tagen) @ maiklewa

Formatierungen haben in einem Anschreiben ... nichts zu suchen.

Hallo maiklewa, guter Hinweis: Meine Aussage bezog sich jedoch gerade nicht auf das Anschreiben - sondern einzig und allein auf den Lebenslauf! Das ist klare Vorgabe der BAG-Rechtsprechung; kritisch dazu Beyer.

Wenn jemand z.B. im Anschreiben schreibt: "Ich habe 50 MdE."

Richtig und besser wäre die „amtliche“ Abkürzung GdB statt MdE.

Gruß,
Cebulon

Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen?

maiklewa, Wednesday, 15.01.2020, 15:05 (vor 2471 Tagen) @ Cebulon

Hallo cebulon,

ah, danke.

Im Lebenslauf unauffällig eingestreut wäre wahrscheinlich sowas, wie z. B.

Sonstiges:

- Führerschein B
- Pkw vorhanden
- MS-Office-Kenntnisse
- 50 MdE
- Aktiver Fußballer
- Gitarrenspieler

Wie sieht es aus, wenn im Lebenslauf steht:

50 MdE

also als eigene Überschrift sozusagen?

Reicht "MdE", um eingeladen werden zu müssen?

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 15.01.2020, 15:17 (vor 2471 Tagen) @ maiklewa

Moin Moin Maiklewa,

hier die Regelungen des BAG Urteils von 2014 dazu, die ich in einem Kommentar von Hensche.de so zusammengefasst gefunden habe:

"Will ein schwer­be­hin­der­ter Be­wer­ber den be­son­de­ren Schutz des SGB IX in An­spruch neh­men, muss er auf sei­ne Schwer­be­hin­de­rung im Be­wer­bungs­an­schrei­ben oder "un­ter deut­li­cher Her­vor­he­bung im Le­bens­lauf" hin­wei­sen. Un­auffälli­ge In­for­ma­tio­nen oder ei­ne in den wei­te­ren Be­wer­bungs­un­ter­la­gen be­find­li­che Ko­pie des Schwer­be­hin­der­ten­aus­wei­ses sind kei­ne aus­rei­chen­de In­for­ma­ti­on, so die Er­fur­ter Rich­ter.

Außer­dem muss der Be­wer­ber auf die Schwer­be­hin­de­rung bei je­der ein­zel­nen Be­wer­bung er­neut hin­wei­sen. Denn wer bei der letz­ten Be­wer­bung vor ei­nem hal­ben Jahr schwer­be­hin­dert war, muss es un­be­dingt auch noch zum Zeit­punkt ei­ner er­neu­ten Be­wer­bung sein. Da­her ist auch ei­ne Ko­pie des Aus­wei­ses für sich al­lein ge­nom­men nicht ge­eig­net, die Schwer­be­hin­de­rung im Zeit­punkt der Be­wer­bung mit­zu­tei­len, denn Aus­wei­se können nicht mehr ak­tu­ell und da­her un­rich­tig sein."

Liebe Grüße


Hendrik

Reicht "GdB", um eingeladen werden zu müssen?

SFliege, Wednesday, 15.01.2020, 16:58 (vor 2471 Tagen) @ maiklewa

siehe Cebulon: besser GdB statt MdE :-)

Reicht "GdB", um eingeladen werden zu müssen?

Monica99, Wednesday, 15.01.2020, 21:59 (vor 2471 Tagen) @ SFliege

Hallo SFliege, GdB und MdE sind zwei ganz unterschiedliche Dinge/Arten von Feststellungen.

--
mfg Monica

Reicht "GdB", um eingeladen werden zu müssen?

SFliege, Thursday, 16.01.2020, 09:52 (vor 2470 Tagen) @ Monica99

Genau Monica99,

weil MdE und GdB zwei unterschiedliche Dinge sind, hatte Cebulon oben bereits darauf hingewiesen, dass man bei der Bewerbung den GdB angeben sollte.
Eine Schwerbehinderung wird über einen GdB festgestellt, insofern sollte man/frau, wenn man in einer Bewerbung auf seine Schwerbehinderung hinweisen möchte, nicht einen MdE angeben.
Der MdE wurde bereits 2007 durch den GdS abgelöst, der ebenfalls nicht richtig für die Angabe einer Schwerbehinderung bei einer Bewerbung wäre. https://www.talentplus.de/lexikon/Lex-Minderung-der-Erwerbsfaehigkeit-MdE
Völlig ausreichend wäre natürlich auch die Angabe "schwerbehindert" ohne eine Angabe des GdB :-)

RSS-Feed dieser Diskussion