Angeblich Seite fehlt!? Beweispflicht? (Allgemeines)

maiklewa, Tuesday, 17.09.2019, 23:10 (vor 1654 Tagen)

Hallo,

im Lebenslauf wird an hervorgehobener Stelle erwähnt, dass eine Schwerbehinderung vorliegt. Offensichtliche Eignung liegt vor.

Es erfolgt keine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.

Bewerber weist AG darauf hin und macht eine Entschâdigungszahlung geltend. AG entgegnet, dass die Seite, auf der die Schwerbehinderung stehen soll, den Unterlagen beilag und es deswegen keine Diskriminierung gegeben haben konnte.

Bewerber hat die Bewerbung persönlich abgegeben und die Seiten numeriert (1/15 ... 15/15). Und es waren definitiv alle Seiten bei Abgabe vorhanden.

Wer ist jetzt in der Beweispflicht?

Für den Bewerber ist es ja (fast!?) unmöglich, zu beweisen, dass die entsprechende Seite und auch die Angabe über die Schwerbehinderung beilag, oder!? Für einen AG wiederum ist es ein Leichtes, zu behaupten, dass die Seite fehlt, oder!?

Mal angenommen, es wäre so, dass die Seite fehlt, würde ein AG nicht nach einer fehlenden Seite fragen?

Was meint ihr?

Danke Euch.

Grüße


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