SchwBhV nicht informiert (Kündigung)
Hallo,
Also bei §156 ist soweit ich weiß nicht Integrationsamt, sondern Landesarbeitsamt (oder wie das heute immer heißt) zuständig.
Aber sollte dieser § 156 nicht das letzte Mittel sein> Die Strafen nach 156 sind persönliche Strafen, nicht der AG wird gestraft, sondern der Kollege (oder Chef) der die SBV behindert o.ä. getan hat.