SchwBhV nicht informiert (Kündigung)

Ede vom Bayerwald @, Friday, 30.06.2006, 07:08 (vor 6520 Tagen) @ Michael49

Hallo,

Also bei §156 ist soweit ich weiß nicht Integrationsamt, sondern Landesarbeitsamt (oder wie das heute immer heißt) zuständig.
Aber sollte dieser § 156 nicht das letzte Mittel sein> Die Strafen nach 156 sind persönliche Strafen, nicht der AG wird gestraft, sondern der Kollege (oder Chef) der die SBV behindert o.ä. getan hat.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion