SchwBhV nicht informiert (Kündigung)

Wolfgang H., Friday, 30.06.2006, 08:37 (vor 6520 Tagen) @ Michael49

Guten Morgen Michael,

der Arbeitgeber hat das IA offiziell über die beabsichtigte Kündigung informiert. Dabei wurde bestimmt mitgeteilt, dass keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist. Deshalb wurde auch nur der BR zur Stellungnahme aufgefordert.
Ich empfehle Dir, Dich sofort bei dem Integrationsamt zu melden, und Deine Zustädnigkeit zu signalisieren. Die Fristen gegenüber dem Arbeitgeber müssten dann neu laufen, da dieser ja das IA falsch informiert hat.


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