GdB bei Asphyxie (Allgemeines)

abaauswi, Thursday, 10.10.2019, 12:21 (vor 1653 Tagen)

Hallo liebe SBVer,

nachdem ich jetzt mehrere Stunden mit Internetrecherche verbracht habe, und keinerlei Hinweis gefunden habe, wende ich mich mit einer spezifischen Fragestellung an Euch alle.

Ich wurde von einem jungen Mann angesprochen, der während der Geburt stundenlang im Geburtskanal festhing, und nach fast 24 Stunden blau angelaufen zur Welt kam. Fachbegriff für diesen Sauerstoffmangel ist Asphyxie. Schon in seiner Kindheit machten sich die hieraus resultierenden Hirnschäden in Form von extremen Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen sowie plötzlichen Gefühlsausbrüchen bemerkbar. Das Kind war im Alter von 10-14 Jahren regelmäßig bei Kinderneurologen bzw. Kinderpsychologen. Die Auswirkungen wurden damals durch Tests dokumentiert.

Letztendlich hat er es nur der aufopfernden Pflege und Unterstützung durch seine Mutter zu verdanken, dass er ("grad so") einen Hauptschulabschluss und Gesellenbrief bestanden hat.

Jetzt ist er Mitte 30. Die Beeinträchtigungen ziehen sich durch sein Arbeitsleben. Er vergißt Tätigkeiten, die er nicht regelmäßig ausführt, und leidet weiterhin an Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen. Da das Unternehmen, in dem er arbeitet, zunehmend unter Kostendruck gerät, rutscht er in der Liste möglicher Entlassungen unaufhaltsam nach oben.

In diesem (sehr kleinen) Unternehmen gibt es weder einen Betriebsrat noch einen SchwBV. Er hat mich angesprochen, weil er weiß, dass ich zum SchwBV gewählt wurde, und die erforderlichen Qualifikationen erworben habe. Soviel zum Hintergrund.

Jetzt habe ich seinen GdB Antrag erstellt, und auch eine aktuelle ärztliche Stellungnahme bewirkt. In dem Antrag habe ich die verschiedenen Auswirkungen der Asphyxie geschildert. Beim Studium der Versorgungsmedizinischen Grundsätze habe ich nur die Ziffer 3.1.1, Hirnschäden, gefunden, die mir am ehesten geeignet erscheint. Weiß aber nicht, ob das jetzt genau zutrifft. Habe bereits mit dem Leiter des regionalen Integrationsamtes gesprochen. Wir haben beide einige Ideen, wie der IFD helfen könnte. Dazu muss aber erst mal der GdB anerkannt sein. Deshalb die Frage in die Runde, ob von Euch schon einmal jemand mit einem solchen Fall befasst war, und mir einen Ratschlag geben kann, wie ich diesen Antrag am besten stelle. Ich möchte gerne dem Versorgungsamt möglichst gute Informationen geben, und dem jungen Mann helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Barth


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