GdB bei Asphyxie (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.10.2019, 13:06 (vor 1659 Tagen) @ abaauswi

Hallo,

wenn Du etwas in der VersmedV weiterlesen würdest, kommst Du auch auf Nr. B 3.1.2 VG mit dem Untertitel

"Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen (z. B. Aphasie, Apraxie, Agnosie)"

Dieser Bewertungsrahmen dürfte für die von Dir geschilderten Auswirkungen passend sein.

Der AN sollte so schnell wie möglich einen Antrag auf Schwerbehinderung und gleichzeitig vorsorglich einen Antrag auf Gleichstellung stellen, um so schnell wie möglich den vorläufigen Kündigungsschutz gem. § 173 Abs. 3 SGB IX zu erhalten.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__173.html

Der IFD darf übrigens auch vorbeugend tätig werden, es muß nicht zwingend bereits eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung festgestellt sein. Das steht so ausdrücklich in § 192 Abs. 4 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__192.html

--
&Tschüß

Wolfgang


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