Rücknahme Stellenausschreibung befreit von Pflichten? (Allgemeines)
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Stellenauschreibung im ÖD handelt?
Die Aufhebung einer Stellenausschreibung ist jederzeit möglich. Die Bewerberinnen und Bewerber werden darüber informiert. Sie müssten explizit gefragt werden, ob ihre Bewerbung auch bei der neuen Ausschreibung aufrecht erhalten werden soll (Datenschutzrechte-Persönlichkeitsrechte). Eine Pflicht des Arbeitgebers zu Informationen über die Neuausschreibung ergibt sich daraus jedoch nicht.