Rücknahme Stellenausschreibung befreit von Pflichten? (Allgemeines)

Luculus, Monday, 21.10.2019, 20:25 (vor 2557 Tagen) @ maiklewa

?? Äh, er wird am Ohr gezogen, geteert und gefedert??

Zum Ablauf:
1) Der Arbeitgeber stellt fest dass er eine fehlerhafte Stellenausschreibung herausgegeben hat.
2) Der Arbeitgeber Hebt das Besetzungsverfahren auf und dokumentiert dies in einem Vermerk (Info an Personalrat und SBV).
3) Der Arbeitgeber unterrichtet die BewerberInnen von der Aufhebung und sendet die Unterlagen zurück.
4) Der Arbeitgeber erstellt eine neue Stellenausschreibung und stimmt diese ggf ab.
5) Der Arbeitgeber schreibt die Stelle neu aus.
6) Der Arbeitgeber führt ein Stellenbesetzungsverfahren durch.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet die BewerberInnen aus der fehlerhaften Ausschreibung über ein neues Verfahren zu unterrichten. Er dürfte allerdings einzelne BewerberInnen ansprechen und fragen ob sie ihre Bewerbung aufrecht erhalten wenn ihr Profil auf Ausschreibung 2 passt. Er hat allerdings keine Verpflichtung das zu tun.
Trotzdem kann sich natürlich jeder nicht angesprochene Bewerber auch wieder bewerben ;-)


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