Personalaktenanforderung von anderen Arbeitgebern (Allgemeines)

garda, Berlin, Thursday, 14.11.2019, 09:45 (vor 1619 Tagen) @ sabsezicke

Hallo,
bewirbt man sich bei einem AG im ÖD (1), und man ist noch oder war davor bei einem anderen AG im ÖD (2) wird ja oft i. R. d. Stellenbesetzungsverfahrens die Personalakte durch 1 von 2 angefordert.
Woraus ergibt sich diese Verfahrensweise? Kann man das als Bewerber verhindern?

Hallo,

das ist nur mit Einwilligung des Bewerbers zulässig, man kann also widersprechen. Ob das die Chancen erhöht, darf man getrost bezweifeln.

Wie ist das datenschutzrechlich zu bewerten?

Sofern die Einwilligung erfolgt ist alles in Ordnung.

Ist das überhaupt rechtens?

Ja. So wird sichergestellt, dass eine korrekte tarifliche Einstufung erfolgt unter Anrechnung von Beschäftigungszeiten und Qualifikationen. Natürlich schaut man dabei auch auf den disziplinarischen Teil und die Fehlzeiten.

Warum stellst du dieselbe Frage dreimal?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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