Personalaktenanforderung von anderen Arbeitgebern (Allgemeines)

Luculus, Monday, 02.12.2019, 07:30 (vor 1605 Tagen) @ sabsezicke

Das gilt doch aber nur bei einigen Tatbeständen innerhalb einer Behörde/Dienststelle. Wenn sich jemand z.B. beim Bund bewirbt und vorher in einer Kommune war, dasft die Akte nicht weiter gegeben werden. Gleiches gilt mE bei Bewerbung von Kommune zu Kommune. Bewirbt man sich jedoch vom MI Soziales ins MI Inneres eines Landes, dann brauchts keine Zustimmung zur Weitergabe da der Dienstherr der Gleiche bleibt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion